Rheuma

Unter der Erkrankung Rheuma versteht man das im Bereich des Bewegungsapparates (Knochen, Muskulatur, Gelenke usw.) eine Krankheit entsteht, die durch keine äußere Verletzung hervorgerufen wurde. Wobei Rheuma nur einen Oberbegriff darstellt, denn es gibt insgesamt ca. 400 einzelne Erkrankungen, die auch darunter fallen, und sich dabei manchmal auch sehr ähnlich sein können. Rheuma kann allerdings nicht nur im Bewegungsapparat auftreten, sondern zum Beispiel gibt es auch rheumatische Entzündungen der Nieren oder des Darms.

Behandlung von Rheuma mit Naturheilverfahren

Bei der Behandlung von rheumatischen Erkrankungen kommen immer wieder Anwendungen aus dem Bereich der Naturheilverfahren zum Einsatz. Zu den Naturheilverfahren zählen unter anderem die Hydrotherapie (dabei wird mit Wasseranwendungen behandelt), die Phytotherapie (hier wird mit Heilpflanzen behandelt) sowie auch die Bewegungstherapie (die Lebensführung soll damit gestärkt werden). Diese Verfahren zählen zu den Klassikern und sind auf die kneippsche Therapie zurückzuführen.

Bei der Akupunktur werden verschiedene Heil- und Schmerzpunkte im Körper eines Menschen angesprochen, an denen spezielle Nadeln auf entsprechende Akupunkturpunkte gesetzt werden.

Ayurveda hingegen fällt ebenso in den Bereich der Naturheilkunde und ist eine indische ganzheitliche Gesundheitslehre. Uie bedeutet „Wissen vom Leben“.
Auch hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, rheumatische Erkrankungen wirksam zu therapieren und somit eine schnelle Linderung der damit verbundenen Schmerzen zu gewährleisten.

Kostenerstattung der naturheilkundlichen Behandlung von Rheuma

In Deutschland verhält es sich in der Regel so, dass eine private Krankenversicherung solche Verträge hat, dass sie anfallende Behandlungskosten, die aus medizinischer Sicht notwendig sind, übernimmt. Da aber jeder Vertrag einer PKV etwas anders gestaltet ist, sollte man sich auf jeden Fall im Vorfeld darüber informieren, ob die Kosten für eine entsprechende alternative Heilverfahren übernommen werden oder nicht, um keine böse Überraschung zu erleben.

Somit hängt es individuell vom gewählten Tarif des Versicherungsnehmers ab, ob und inwieweit die Kosten für eine Behandlung im Rahmen der Naturheilverfahren vom jeweiligen Versicherungsträger übernommen werden. Eine allgemein gültige Aussage über die Kostenerstattung von alternativen Heilverfahren bei Patienten, die unter einer rheumatischen Erkrankung leiden, kann an dieser Stelle daher nicht gegeben werden. Der jeweilige Versicherungsträger im Rahmen der PKV wird hingegen auf Anfrage gerne Auskunft darüber geben, welche Kosten in diesem Fall von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden. Letztlich kann ein entsprechendes Gespräch mit dem Versicherungsträger für Kostentransparenz sorgen.