Hausstauballergie

Zu einer der am meisten verbreiteten Allergien in Deutschland zählt die Hausstauballergie. Betroffene reagieren hierbei auf Ausscheidungen der Hausstaubmilben, die sich unter anderem in Teppichen, Polstermöbeln oder in Betten befindet. Im Rahmen der allergischen Reaktionen gehen Symptome wie ein Brennen und Jucken der Augen sowie schnupfenartige Reaktionen einher, welche in besonders schweren Fällen bis hin zu asthmatischen Erkrankungen führen können. Grundsätzlich ist es wichtig, regelmäßig Staub zu saugen und zu lüften. Hierbei ist es empfehlenswert, Staubsauger zu verwenden, die über spezielle Filter verfügen. Mittlerweile existieren eigens Bezüge für Betten, die über eine milbendichte Oberfläche verfügen.

 

Schulmedizin oder Naturheilkunde bei Hausstauballergie?

Während die Schulmedizin bei der Behandlung einer Hausstauballergie nur über ein vergleichsweise geringes Repertoires verfügt, sind die Möglichkeiten, welche Naturheilverfahren dem Betroffenen bieten, ungleich höher. Durch verschiedene Medikamente im Rahmen der klassischen Schulmedizin können lediglich Symptome gelindert werden, die mit einer Hausstauballergie einhergehen. Häufig zeichnen sich entsprechende Medikamente durch unerwünschte Nebenwirkungen aus.

Als besonders erfolgreich bei der Bekämpfung einer Hausstauballergie im Rahmen der Naturheilverfahren hat sich die Homöopathie erwiesen. Hierbei werden dem Betroffenen verschiedene natürliche Mittel ( Globuli ) verabreicht, welche die Selbstheilungskräfte des Körpers anregen und somit nicht nur die Auswirkungen der Allergie bekämpfen, sondern den Körper des Betroffenen dazu befähigen, selbst aktiv gegen die Allergie vorgehen zu können.

 

Kostenerstattung für naturheilkundliche Behandlung von Hausstauballergie

Erhärtet sich der Verdacht, dass man an einer Hausstauballergie leidet, sollte der erste Weg zum Hausarzt führen. Dieser kann mithilfe verschiedener Tests schnell und zuverlässig erkennen, ob eine Allergie vorliegt und gegen welche Auslöser man allergisch reagiert. Die Kosten für schulmedizinische Behandlungen werden sowohl von der gesetzlichen als auch von der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang übernommen. Anders sieht dies hingegen bei anfallenden Kosten in dem Rahmen von Naturheilverfahren aus, die grundsätzlich nur von der privaten Krankenversicherung erstattet werden.

Entscheidend, ob der jeweilige Träger im Rahmen der privaten Krankenversicherung für Naturheilverfahren bei einer Hausstauballergie aufkommt, ist der gewählte Versicherungstarif des Versicherungsnehmers. Dieser kann in den Versicherungsunterlagen überprüft werden. Im Zweifelsfall bietet sich natürlich überdies ein Gespräch mit dem jeweiligen Träger im Rahmen der privaten Krankenversicherung an.

Generell ist es natürlich empfehlenswert, bei einem entsprechenden Bedarf nach Naturheilverfahren einen Krankenversicherungstarif zu wählen, welcher zum Teil oder komplett für anfallende Kosten aufkommt, die durch die Anwendung von Naturheilverfahren entstehen.