Krankenkassen streichen Homöopathie vom Leistungskatalog
Im Jahr 2010 gab es Initiativen seitens der SPD und der CDU die Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu entfernen. Als Grund wurde angegeben, dass keinerlei wissenschaftlicher Wirkungsnachweis bezüglich einer homöopathischen Behandlung erbracht werden kann.
Zwischenzeitlich ist die Homöopathie aus den regulären Leistungen entfernt worden, viele Krankenkassen zahlen jedoch die homöopathischen Behandlungen im Rahmen von Extra-Leistungen. Im Gegenteil, die Kostenübernahme homöopathischer Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen nimmt stetig zu.
Im Gegensatz dazu haben auf Druck der Patienten Krankenkassen die Homöopathie in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte beispielsweise die Homöopathie im Herbst 2009 in ihr Leistungsangebot aufgenommen. Trotz Hunderter medizinischer Studien gibt es bisher keinen wissenschaftlichen Nachweis für die Wirksamkeit der Homöopathie. Dies sagte der Vorsitzende des gemeinsamen Bundesausschusses aus Ärzten und Krankenkassen, Rainer Hess im Zuge der damaligen Debatte.
Sowohl SPD als auch CDU befürworteten damals eine Herausnahme der homöopathischen Behandlungen aus dem Leistungskatalog
Schon der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hatte gefordert, dass die Krankenkassen die Homöopathie nicht mehr bezahlen sollen. Auch der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hatte damals erklärt, dass seine Partei für die Forderungen einer Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich offen sei.
Besonderer Streitpunkt war, dass viele Patienten dem Irrglauben unterliegen würden, dass die Krankenkassen nur Dinge bezahlen, deren Wirksamkeit auch nachweislich belegt sei. Insofern würde die Homöopathie in dieser Hinsicht aufgewertet werden, so Kritiker. Der Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Jürgen Windeler, sieht in der Homöopathie ebenfalls keinerlei medizinischen Nutzen.
Renate Künast (Grüne): Naturheilverfahren im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung belassen
Im Gegensatz dazu wandte sich die Grünen-Fraktionschefin Renate Künast dagegen, eine generelle Herausnahme von Naturheilverfahren aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse zu betreiben. Sie sagte damals wörtlich: „die pauschale Kritik an der Homöopathie verkennt, dass selbst die Schulmedizin in vielen Fällen auf die industrielle Nachahmung von Heilmitteln zurückgreift, die es in der Natur kostenlos gibt.“
Der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt für Krankenkassen Ausgaben sieht in dem Bezahlen von homöopathischen Leistungen hingegen einen Anreiz für mehr Leistungswettbewerb unter den Krankenkassen. Begründungen wie die, dass letztlich die Kunden entscheiden würden, welche Leistungen für Sie wichtig seien, stellen die Homöopathie als Extra-Bonus der Krankenkassen dar.
Kritiker: Homöopathie ist reine Geldverschwendung
Kritiker halten indes die Kostenübernahme von Behandlungen mit homöopathischen Mitteln für eine reine Geldverschwendung. Für die Kritiker stellt die Bezahlung von homöopathischen Mitteln lediglich ein Mittel dar, um ein bestimmtes Klientel zu bedienen. Insbesondere sehr gesundheitsbewusste und akademisch gebildete Kassenmitglieder würden sich vielfach der Behandlung durch die Homöopathie bedienen.
Weil diese Patienten in aller Regel eher kostenneutral seien, stellt die Homöopathie letztlich einen Anreiz für das begehrte Versichertenklientel dar, so die Ansicht der Kritiker. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte damals sagte damals, dass nicht alles was die Krankenkassen den Versicherten anbieten würden, auf die Zustimmung der Bundesregierung stoßen würde.
Homöopathie: Wirkung durch Potenzierung erzielen
Homöopathische Mittel die vielfach als sogenannte „Globuli“ angeboten werden, sollen nach dem Prinzip der Potenzierung wirken. Bei dieser so genannten „Verstärkung“ wird die Wirksubstanz immer weiter verdünnt, so dass die Wirkstoffe vielfach nicht mehr nachweisbar sind.
Nach der homöopathischen Lehre soll die Trägersubstanz die Erinnerungsfähigkeit derselben weiter tragen und so die Wirkung potenzieren.
Gesetzliche Krankenkassen: Kostenübernahme für alternative Behandlungsverfahren ausgeweitet
Im vergangenen Jahr haben die Krankenkassen durchschnittlich Kosten für 6,1 alternative Heilverfahren vollständig übernommen. In diesem Jahr sind es bereits 8,8 Therapien. Zudem übernehmen die Krankenkassen für viele alternative Therapien zwischenzeitlich eine Teilerstattung vor.
Während einige in die Bedrängnis geratene Krankenkassen zunehmend homöopathische Leistungen für das begehrte Klientel aufrechterhalten, werden an anderer Stelle Leistungen im Leistungskatalog gestrichen. Kritiker werfen den Krankenkassen daher vor, dass wissenschaftlich nicht bewiesene Verfahren bezahlt und wissenschaftlich bewiesene Verfahren zukünftig nicht mehr bezahlt werden.
Die Krankenkassen indes verfahren gemäß der Strategie, Kunden zu erreichen, die möglichst kostenneutral sind. Anhänger der homöopathischen Behandlungsmethode zählen hier in besonderem Maße dazu.
Aus diesem Grunde dürfte trotz aller Forderungen aus der Politik die Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu entfernen, die Homöopathie eher im Zusatzleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zukünftig vermehrt auftreten. Anhänger der Homöopathie begrüßen dies sehr.