Berufsunfähigkeitsversicherung im Zeichen des Corona Virus und Long Covid 19

18. Oktober 2021

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gewinnt mitten in der Corona Pandemie rasant an Bedeutung. Die Tatsache, dass die gesundheitlichen Langzeitfolgen durch Long-Covid-19 für viele Menschen lange Zeit weiterbestehen werden, ergibt sich ein kurzfristiges Problem sowohl für Versicherer als auch für Versicherungsnehmer. Es kommen Fragen auf, die zeitnah gelöst werden wollen:

  • Muss die Infektionsklausel auch auf private und nicht in Krankenhäusern und Laboreinrichtungen arbeitende Beschäftigte ausgeweitet werden?
  • Welchen Anspruch haben bereits Versicherte mit Langzeitfolgen durch Covid-19 und einer möglichen Berufsunfähigkeit durch die Corona-Infektion?
  • Wie werden Versicherer neue Anträge auf Berufsunfähigkeit nach überstandener Infektion durch das Coronavirus behandeln?

Ein weiteres Problem tut sich mit den historisch niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt auf. Versicherungsunternehmen konnten in der Vergangenheit die Beiträge der Kunden auf dem Kapitalmarkt gewinnbringend investieren. Diese Erfolge wurden in Form von Überschussbeteiligungen mit den Beiträgen verrechnet, wodurch sich günstige Prämien realisieren lassen konnten. Das wurde zunehmend schwieriger, und ab 2022 wird es gar unmöglich. Dann nämlich sinkt der Rechnungszins auf 0,25% (von 0,9% in 2021).

Wer noch nicht privat gegen Berufsunfähigkeit abgesichert ist, sollte nach Möglichkeit noch in diesem Jahr eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu günstigen Konditionen abschließen.

Kostenentwicklung der BU-Versicherung nach der Coronavirus-Pandemie

Nicht absehbar ist die Entwicklung der Kosten in Folge der weltweiten Corona-Pandemie. Mögliche Risikozuschläge für bereits erkrankte Arbeitnehmer oder Selbstständige sind denkbar. Denn noch kann kein Wissenschaftler absehen, ob und welche gravierenden Langzeitfolgen die Corona-Infektion noch mit sich bringt.

Sollte das Coronavirus tatsächlich endemisch werden (ähnlich wie das Grippe- und Erkältungsvirus), wie nicht wenige Wissenschaftler annehmen, bleibt abzuwarten, wie gut oder schlecht das Virus sich an den menschlichen Organismus anpasst. Bei guter Anpassung sind die gesundheitlichen Schäden nicht schlimmer als in einer üblichen saisonalen Grippewelle. Eine explizite Aufnahme in den Fragenkatalog für die Gesundheitsfragen bei der Gesundheitsprüfung ist in diesem Fall nicht zu erwarten.

Sorgt Coronavirus für Risikozuschlag in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

In der Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Kosten nach bestimmten Kriterien individuell berechnet. Dabei spielen Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung, der gegenwärtige Gesundheitszustand sowie die Laufzeit und die gewählte Höhe der Berufsunfähigkeitsrente eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Beiträge:

  • je jünger die Antragsteller, desto günstiger die BU-Versicherung. Umgekehrt steigen die monatlichen Prämien mit steigendem Alter zum Zeitpunkt des Abschlusses
  • Deshalb empfehlen Experten und Verbraucherschützer die rechtzeitige Absicherung. Lesen Sie hier, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist und mittlerweile zu den existenzsichernden Versicherungen gehört.
  • bei guter gesundheitlicher Verfassung zum Zeitpunkt des Antrags auf Berufsunfähigkeitsschutz, genießen Versicherte günstige Beiträge. Bestehen bereits Vorerkrankungen oder gar chronische Probleme, kann der Antrag auf BU-Versicherung abgelehnt werden oder ein Risikozuschlag erhoben werden. In einigen Fällen wird die Zahlung einer Rente nach Berufsunfähigkeit durch eine der Vorerkrankungen per Klausel ausgeschlossen. Mit einer Gesundheitsprüfung und den Gesundheitsfragen nimmt eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikoabschätzung vor und berechnet die Höhe der Prämien.
  • Die Laufzeit und die Höhe der BU-Rente sind ebenfalls wichtige Faktoren für die Berechnung der Beiträge pro Monat. Je länger die Laufzeit (empfohlen wird eine Laufzeit bis zum regulären Renteneintrittsalter mit 67 Jahren) und je höher die gewählte Berufsunfähigkeitsrente, desto höher der Preis.

Sollte in Zukunft mit einem bleibenden Problem durch das Corona Virus zu rechnen sein, müssen Versicherer möglicherweise ihre Annahmerichtlinien anpassen. Dies kann zu erheblichen Mehrkosten für Menschen bedeuten, die in Zukunft eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen. Risikoaufschläge können 20% oder bis zu 100% betragen, was diese Absicherung für viele Bürger unbezahlbar machen würde.

Bereits Versicherte genießen vollen BU-Schutz nach Corona-Infektion

Wer bereits eine BU Versicherung abgeschlossen hat und  in Folge der Corona-Infektion zu mindestens 50% berufsunfähig wird, genießt vollen Schutz seiner Arbeitskraft. Es ist nämlich unerheblich, wodurch die amtsärztlich festgestellte Berufsunfähigkeit ausgelöst wurde. Sind Versicherte dauerhaft nicht in der Lage zu mindestens 50% in ihrem angestammten Beruf zu arbeiten, steht ihnen die Berufsunfähigkeitsrente in vertraglich vereinbarter Höhe zu.

Die bereits seit vielen Jahren übliche Infektionsklausel bezieht sich auf den Berufsstand der Ärzte, Zahnärzte und Schaffende in den Heilberufen. Sie betrifft nicht die übrigen Beschäftigten. So bezieht sich die Infektionsklausel explizit auf den Umstand, den jener Berufsstand mit sich bringt: Kontakt auch mit infizierten Patienten.

In Form einer Pandemie jedoch ist der Kontakt mit dem Corona Virus nicht berufsspezifisch. Eine Infektionsklausel ist also nicht zwingend, um den Anspruch auf die Rente wegen Berufsunfähigkeit zu wahren.

Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Long-Covid-19 nach Corona Virus?

Auch für bereits am Corona Virus erkrankte Antragsteller gilt: der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ist für die Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend. Ist die Erkrankung restlos überstanden, muss nicht mit Risikozuschlag oder gar der Ablehnung des Vertrags gerechnet werden. Bestätigt der behandelnde oder von der Versicherung bestellte Arzt die volle Arbeitsfähigkeit, können Interessierte die BU-Versicherung zu üblichen Konditionen abschließen.

Sind jedoch auch lange Zeit nach der überstandenen Infektion Restsymptome zu diagnostizieren, müssen Versicherte mit höheren Beiträgen, einem Risikoausschluss oder gar der Ablehnung des BU-Vertrags rechnen. In diesem Fall sollten Betroffene entweder eine vollständige genesung abwarten oder gar Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen. Hier einige Alternativen zur BU Versicherung:

  1. Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  2. Grundfähigkeitsversicherung
  3. Dread Disease Versicherung
  4. Unfallversicherung
  5. Existenzschutzversicherung
  6. Invaliditätsversicherung

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