Änderung des Heilpraktikergesetzes geplant
Seit geraumer Zeit wird über eine Änderung des Heilpraktikergesetzes geredet, nun scheint Bewegung in die Angelegenheit zu kommen. Welche Vorteile hätte eine Änderung konkret für Heilpraktikeranwärter und für die Patienten?
Bald Zwei-Klassen-Heilpraktiker?
Die Länderarbeitsgemeinschaft Gesundheit hat das Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen damit beauftragt, eine Beschlussvorlage zu entwerfen, die unter anderem das Problem der eingeschränkten Heilpraktikerzulassung (Psychotherapie) regelt. Im Gespräch sind mehrere Varianten der Ausübungsregelungen. So gibt es Bestrebungen das Heilpraktikergesetz dahingehend zu ändern, dass eine Prüfungsordnung eingeführt werden soll und zusätzliche Ausbildungskriterien. Eine weitere Bestrebung geht dahingehend, dass die Ausbildung zum Heilpraktiker quasi eine akademische Ausbildung werden soll. Das Bundesgesundheitsministerium sieht nach eigenen Angaben, im Gegensatz zu den Ländergremien derzeit keinen Handlungsbedarf. Geplant ist, wenn man den Vorlagen Glauben schenken kann, eine Art zwei Klassen-Heilpraktiker. Einmal eine akademische Ausbildung und einmal eine nicht-akademische Ausbildung.
Heilpraktikeranwärter: Hohe Durchfallquote
Für die Initiative der Ländergremien spricht in jedem Fall die hohe Durchfallquote von Heilpraktikeranwärtern bei der Prüfung vor dem Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter verweisen hier auf eine unzureichende Qualifikation und befürworten daher zumeist die Neuregelung hin zu einer akademischen Regelung. Es gilt jedoch hierbei zu berücksichtigen, dass die Prüfung von Schulmedizinern aufgelegt wird und somit quasi schon bei der Prüfung potentielle Konkurrenz im Keim erstickt werden soll. Dennoch ist eine Heilpraktikerausbildung auch mit einem Hauptschulabschluss zu absolvieren. Für ein Medizinstudium benötigt der Student hingegen die Hochschulreife. Da auch die Heilpraktikerausbildung, wenn sie ernst absolviert, wird anspruchsvoll und umfänglich ist, kann der Forderung nach höherer Grundbildung durchaus etwas Nachvollziehbares abgerungen werden.
Festgelegter Lernzielkatalog: Vorteile für Prüflinge
Insofern wäre die Erarbeitung eines Lernzielkatalogs und einer festgelegten Prüfungsordnung für jeden Heilpraktikeranwärter positiv, da die Gesundheitsämter in dem Fall nur das abprüfen dürfen, was der Lernzielkatalog enthält. Spätestens dann wird sich zeigen, ob die hohe Durchfallquote an der fehlenden Hochschulreife oder an der mangelnden Reglementierung der Ausbildung zum Heilpraktiker liegt. Zudem haben die Patienten in diesem Fall auch die Gewähr für eine gute Ausbildung der Heilpraktiker und können somit auf staatlich festgelegte Standards vertrauen, ähnlich wie es für die Krankenpflegeausbildung nach dem Krankenpflegegesetz geschieht. Der Trend und damit die Nachfrage nach Heilpraktikern nimmt stetig zu, insofern ist der Staat hier hinsichtlich einer geregelten Ausbildung gefragt. Die ersten Vorüberlegungen der Ländergremien können hier eine erste Diskussionsgrundlage bieten.